Wohnungssanierungs Darlehen
5%iger Zuschuß:
Das Land NÖ gewährt für Sanierungsmaßnahmen einen konstanten, nicht rückzahlbaren Zuschuß in Höhe von 5% von 50 % der anerkannten, förderbaren Baukosten(bis zu 60 % bei Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, Verminderung des Energieverlustes, sowie des Energieverbrauches, bis zu 100 % bei z. B.: behindertengerechten Maßnahmen usw.).
Das Land NÖ gewährt für Sanierungsmaßnahmen einen konstanten, nicht rückzahlbaren Zuschuß in Höhe von 5% von 50 % der anerkannten, förderbaren Baukosten(bis zu 60 % bei Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, Verminderung des Energieverlustes, sowie des Energieverbrauches, bis zu 100 % bei z. B.: behindertengerechten Maßnahmen usw.).
5%iger Zuschuß
Superförderung
Jährlicher Zuschuß
Professionelle Beratung